Nutzungsrechte bei Fotos verstehen

Was sind Nutzungsrechte?

Nutzungsrechte sind den meisten Menschen fremd, obwohl sie allgegenwärtig sind. Bei jeder Werbetafel, an der wir vorbeilaufen, jedem Werbespot vor dem Kinofilm und jeder Illustration auf einer Verpackung – werden Nutzungsrechte festgelegt und verkauft. Nutzungsrechte schaffen eindeutige Regelungen, was Rechteinhaber und Rechteerwerber mit den Fotos tun dürfen und wofür sie genutzt werden dürfen.
Die Nutzungsrechte von Fotografien fallen unter das Urheberschutzgesetz. Dabei werden Fotografien in Lichtbilder und Lichtbildwerke unterschieden.
Lichtbilder sind alle Fotografien, die ohne nachzudenken geschossen wurden und keine schöpferische Kraft erfordern, zum Beispiel: ein klassisches Selfie, ein Schnappschuss oder ein x-beliebiger Sonnenuntergang an einer Urlaubslocation. Lichtbilder sind für 50 Jahre nach Erscheinung bzw. Veröffentlichung geschützt. Wurden die Lichtbilder nicht veröffentlicht, so sind sie 50 Jahre nach Aufnahme des Lichtbildes geschützt.
Lichtbildwerke hingegen sind mit Konzept und aus der schöpferisch-kreativer Kraft des Fotografen entstanden. Er hat sich über Gestaltung, Lichtsetzung und Wirkung der Aufnahme Gedanken gemacht und das Werk, was dabei rauskommt, gilt es zu schützen – ähnlich wie bei einem Maler. Lichtbildwerke sind bis 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen geschützt.

Was ist in dem Schutz inbegriffen?

Es schützt die Fotografie vor jeder unrechtmäßigen Nutzung. Ohne Nutzungsrecht darf demnach keiner das Foto drucken, veröffentlichen, verkaufen, auf der Website einbinden oder anderweitig nutzen.
Nutzungsrechte geben Aufschluss darüber, in welcher Form und in welchem Umfang die Fotografien genutzt werden dürfen.

Welche Konsequenzen kann es haben, wenn man Fotografien unrechtmäßig nutzt?

Hierzu hat die Rechtsanwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke geschrieben, dass im Falle einer Bildnutzung ohne Einwilligung des Urhebers, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden können. Was einem nun als drastische Maßnahme vorkommen kann, ist jedoch schnell verständlich, wenn man bedenkt, wie viele Stunden Arbeit in einem Foto stecken können.

Welches Nutzungsrecht brauche ich?

  • Das einfache Nutzungsrecht: Der Rechteerwerber / das Unternehmen darf die Fotografien nutzen, dieses aber beispielsweise nicht an die Mitarbeiter für ihre Facebook-Seite weitergeben. Der Fotograf dürfte als Rechteinhaber jedoch der Mitarbeiterin oder anderen Interessenten Nutzungsrechte der Bilder verkaufen.
  • Das eingeschränkte, ausschließliche Nutzungsrecht: Ausschließlich der Rechteerwerber und der Fotograf dürfen die Fotografien nutzen.
  • Bei dem uneingeschränkten ausschließlichen Nutzungsrecht verkauft der Fotograf sein eigenes Nutzungsrecht mit, sodass ausschließlich der Rechteerwerber die Fotografie nutzen darf.
  • Das übertragbare Nutzungsrecht bietet dem Erwerber die Möglichkeit selbst das Nutzungsrecht auszuweiten, wie es ihm gefällt. Der Fotograf darf das nach wie vor auch.

Die Nutzungsdauer bestimmt den Zeitraum, in dem die Fotografien genutzt werden dürfen. Der Zeitraum kann von beispielsweise „einem Tag“ bis zum „uneingeschränkter Zeitraum“ frei vereinbart werden. Nach Ablauf des Zeitraums muss bei Nutzung das Nutzungsrecht neu erworben werden. Je umfangreicher die Nutzungsrechte sind, desto teurer werden sie auch.

Auch der Ort kann entweder klar definiert wie „deutschlandweit“ oder offen „weltweit“ vereinbart werden.

Welche Nutzungsrechte vergibt Photonative?

Standardgemäß erwirbt man bei mir mit einem Auftrag das einfache, zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht für die Webnutzung, da die Webnutzung heutzutage die gängigste Nutzungsform ist. Das macht es für meine Kunden und mich etwas einfacher. Für die Privatnutzung kommt eine zusätzliche Nutzungsrechtepauschale hinzu, die an die Verbreitung/Auflage und die zeitliche Nutzung gekoppelt ist. Ebenso, wenn ein Kunde das ausschließliche Nutzungsrecht erwerben möchte.

Bei Fragen können Sie sich gerne über das Kontaktformular an mich wenden.

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